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Von 15.03.2025
bis 13.06.2025.
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Relevant für die Ermittlung des Preises, ist das Alter der Kinder am Tag der Rückreise.
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Reiseversicherung & Mietwagen
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Reiseversicherung
Wann kann die Reiseversicherung gebucht werden?
Die Reise-Rücktrittsversicherung ist sofort bei Buchung, spätestens jedoch bis 30 Tage vor Reiseantritt abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Reiseversicherung
Unser Partner in Sachen Reiseversicherung ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG. www.hansemerkur.de
Sie können Ihren persönlichen Reiseschutz über 5 vor Flug zu Ihrer Urlaubsreise hinzubuchen. Klicken Sie hierzu einfach das entsprechende Angebot an. Wir empfehlen Ihnen generell eine entsprechende Versicherung für Ihre Urlaubsreise abzuschließen.
Welche Reiseschutzangebote gibt es?
Wir bieten Ihnen folgende Reiseversicherungen:
1. REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG
Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Versicherte Gründe sind z. B.: • schwere Unfallverletzung • unerwartete und schwere Erkrankung • Tod • Verlust des Arbeitsplatzes • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses • Arbeitsplatzwechsel • Kurzarbeit Bei Umbuchung (bis 42 Tage vor Reiseantritt) erfolgt eine Erstattung der Umbuchungsgebühren bis max. 30,– EUR pro Person/Objekt ohne Angabe eines versicherten Grundes. Bei Umbuchung aus einem versicherten Grund erstatten wir bis zur Höhe der Stornokosten. Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
2. 5-STERNE-PREMIUM-SCHUTZ WELTWEIT
A. Reise-Rücktrittsversicherung (RRV)
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/ bzw. Mietpreises: Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund - bei Nichtantritt der Reise - bei Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten, wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären. Umbuchung einer Reise (Umbuchungsschutz), für die entstehenden Umbuchungskosten bis max. 30,- EUR pro Person/Objekt, sofern nach dem jeweils gewählten Tarif der Umbuchungsschutz mitversichert ist und die Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt vorgenommen wurde.
Versicherte Gründe sind z.B.: • schwere Unfallverletzung • unerwartete und schwere Erkrankung • Tod • Verlust des Arbeitsplatzes • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses • Arbeitsplatzwechsel • Kurzarbeit Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
B. Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) Erstattet die Kosten für: • die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt aus einem versicherten Grund oder wenn ein öffentliches Verkehrsmittel sich verspätet und deshalb ein Anschlussverkehrsmittel versäumt und die Reise verspätet fortgesetzt wird • die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise oder verspäteter Rückkehr von der Reise • der versicherte Reisepreis bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 1. Hälfte der versicherten Reise, max. innerhalb der ersten 8 Reisetage, später anteilig. Bei Reiseunterbrechung: • die nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen Bei verspäteter Rückreise: • Hotel-Mehrkosten bis max. 2.500,– EUR • die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 2 Stunden
Versicherte Gründe sind z.B.: • schwere Unfallverletzung • unerwartete und schwere Erkrankung • Tod • Verlust des Arbeitsplatzes • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses • Arbeitsplatzwechsel • Kurzarbeit Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
C. Reise-Krankenversicherung (bei Auslandsreisen)
Erstattung der Kosten für: • ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport • Krankentransport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus • und zurück in die Unterkunft • Betreuung für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr • Arzneimittelversand, Krankenbesuch und Rücktransport von Gepäck Kein Selbstbehalt! Bei Beteiligung eines anderen Leistungsträgers an der Kostenerstattung zahlen wir zusätzlich bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag von 25,– EUR sowie bei einer stationären Behandlung ein Krankenhaustagegeld von 50,– EUR bis maximal 14 Tage.
D. Notfall-Versicherung
Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen können. • Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern • Krankentransport bis 2.500,- EUR • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,– EUR • Überführungs- und Bestattungskosten • Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten • Übernahme der Rückreisekosten bei einem Schaden am Eigentum am Heimatort und Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen • Übernahme des von der Kfz-Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalts bis 500,- EUR bei einem Schaden an einem am Wohnort zurückgelassenen PKW.
Unsere Notrufzentrale ist weltweit an 365 Tagen – auch an Sonn- und Feiertagen – 24 Stunden rund um die Uhr für Sie erreichbar. Weltweiter Notruf-Service auf Reisen Aus dem Ausland: Telefon +49 40 5555-7877 Innerhalb von Deutschland: Telefon 040 5555-7877
E. Reise-Unfallversicherung Versicherungssumme: • im Todesfall *) 20.000,- EUR • Invalidität bis zu 40.000,- EUR • Für Bergungskosten bis zu 5.000,- EUR • Für kosmetische Operationskosten bis zu 5.000,- EUR *) bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall 5.000,- EUR
F. Reisegepäck-Versicherung Versicherungssumme: • für Einzelpersonen 2.000,- EUR • für Familien 4.000,- EUR Kein Selbstbehalt! Versicherte Gefahren und Schäden: für aufgegebenes/ in Fremd-Gewahrsam gegebenes Reisegepäck (mit Ausnahme der in §1 II Ziffer 4 genannten Gegenstände). • wenn Ihr Reisegepäck durch ein Beförderungsunternehmen nicht fristgerecht ausgeliefert wird (mit Ausnahme der in § 1 II Ziffer 4 genannten Gegenstände). • während der übrigen Reisezeit, wenn Ihr Reisegepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird durch strafbare Handlungen Dritter. Hierzu zählen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung und vorsätzliche Sachbeschädigung; • Transportmittelunfall (z.B. Verkehrsunfälle); • Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen
(Stand: HanseMerkur Reiseversicherung AG Februar 2013)
Mietwagen
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Selbstverständlich können Sie weitere Extras wie Kindersitze, Dachgepäckträger o.ä. als Kundenwunsch angeben, diese müssen bei der Reservierung gleich mit eingegeben werden. Normalerweise werden diese vor Ort bezahlt.
Was ist bei einer Mietwagenbuchung inklusive?
In unseren Preisen sind generell inkludiert: - unbegrenzte Freikilometer (-meilen) - Vollkaskoschutz (CDW/LDW), d.h. keine Selbstbeteiligung im Schadensfall - Diebstahlschutz (TP) - Haftpflichtversicherung - Flughafengebühren - Steuern und lokale Gebühren - sofern nicht anders aufgeführt
Weitere Extras wie Kindersitze, Dachgepäckträger müssen bei der Reservierung gleich mit eingegeben werden. Normalerweise werden diese vor Ort bezahlt.