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Tipps für Arbeitnehmer: Diese Urlaubsrechte solltet ihr kennen!

Tipps für Arbeitnehmer: Diese Urlaubsrechte solltet ihr kennen!

Bevor der nächste Urlaub gebucht werden kann, steht bei Arbeitnehmern erstmal die Urlaubsbeantragung an. Der Ärger ist im Nachhinein groß, wenn das vergessen oder der Antrag abgelehnt aber der Urlaub bereits gebucht wurde.

Aber darf der Antrag überhaupt abgelehnt werden? Wie viele Tage stehen einem zu? Und was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wir haben uns einmal schlau gemacht und die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema Urlaubsrecht gesammelt.

An dieser Stelle ist aber eins wichtig: Auch wenn die meisten Fragen leicht klingen, ist die Antwort oft sehr komplex. Viele Fragestellungen können nicht allgemeingültig beantwortet werden. Es muss sich jeder Fall individuell angesehen und beurteilt werden. Abweichungen können unter anderem durch euren Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder auch Tarifverträge entstehen.
Unsere Antworten sind daher als Übersicht zu verstehen und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar.

FAQ: Urlaubsrecht

1. Wie viele Urlaubstage stehen einem Arbeitgeber zu?

Egal wie viele Urlaubstage man hat, eins steht fest: Es sind zu wenige! Der Urlaub vergeht meistens viel zu schnell. Aber wie viele Tage stehen einem eigentlich gesetzlich zu? Und was versteht man unter einem Urlaubstag?

1.1 Wie viel Mindesturlaub steht mir zu?

Die Anzahl der Arbeitstage ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt: „Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage“ – diese Angabe bezieht sich allerdings auf eine 6-Tagewoche. Je nachdem, wie viele Tage die Woche ihr arbeitet, verändert sich die Urlaubsdauer entsprechend. Habt ihr beispielsweise eine 5-Tagewoche, habt ihr Anspruch auf 20 Werktage.

Kalender Urlaubsplanung

 

1.2 Zählen auch Sonn- und Feiertage als Urlaubstage?

Generell nein, es zählen lediglich Werktage. Dies ist ebenfalls in §3 BUrlG geregelt.

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§3 Dauer des Urlaubs

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

1.3. Gibt es auch Sonderurlaubstage?

Sonderurlaub ist gesetzlich nicht normiert. Er kann seine Grundlage aber in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen finden. Wenn Sonderurlaub in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen geregelt ist, wird dieser üblicherweise gewährt, , wenn ihr aus einem anderen Grund als eigener Erkrankung vorübergehend verhindert seid und der Arbeitspflicht nicht nachkommen könnt. In der Regel ist dies bei  dem Tod eines nahen Angehörigen, der eigenen Hochzeit oder der Geburt eures Kindes oder dem Umzug aus dienstlichem oder betrieblichen Grund gegeben. Wenn Sonderurlaub nicht aufgrund für euch anwendbarer Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge gewährt wird, steht euch aber ein Anspruch auf vorübergehende bezahlte Freistellung von der Tätigkeit nach § 616 BGB zu, wenn die Dauer der Verhinderung nicht erheblich ist, der Grund in der Person des Arbeitnehmers liegt und die Situation nicht selbst verschuldet wurde. Diese Fälle entsprechen in der Regel den o.g. Fällen  des Sonderurlaubs.

sonderurlaubstag Hochzeit

 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 616 Vorübergehende Verhinderung

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

2. Urlaubsantrag: Genehmigung und Änderung

2.1 Muss mein Urlaubsantrag gewährt werden?

Der Arbeitgeber muss zumindest eure Wünsche berücksichtigen. Abgelehnt werden darf nur, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder sich der Urlaubswunsch mit Wünschen anderer Arbeitnehmer überschneidet.

2.2 Gibt es eine soziale Bevorzugung, wenn es um den Urlaubszeitraum geht?

Bei der Genehmigung des Urlaubs bzw. bei Konflikten zwischen mehreren Arbeitnehmern, müssen auch soziale Aspekte berücksichtigt werden. Hier spielen verschiedene Aspekte eine Rolle, zum Beispiel die Urlaubsreife, die vergangenen Urlaubszeiten, ob der Arbeitnehmer auf Schulferien angewiesen ist, ob er dieses Jahr bereits Urlaub hatte, etc..

2.3. Darf ich meinen Urlaub am Stück nehmen?

Prinzipiell ist der Urlaub zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, es gibt betriebliche Gründe dagegen. Es müssen allerdings mind. 12 Werktage am Stück genehmigt werden (Grundlage für diese Berechnung ist eine 6-Tagewoche) . Für einen Urlaub in der Sonne reicht es auf jeden Fall!

2.4 Kann genehmigter Urlaub auch zurückgenommen werden?

Nein, das ist nur in beidseitigem Einvernehmen möglich. Das gilt übrigens auch, wenn ihr euren genehmigten Urlaubsantrag zurückzieht. Eine Ausnahme gilt nur im bei Rücknahme des Urlaubs durch den Arbeitgeber wenn eine besonderer betrieblichen Notfall vorliegt und kein anderer Ausweg erkennbar ist. Dann ist vom Arbeitnehmer aufgrund der Treuepflicht zu erwarten, dass er der Rückgängigmachung des genehmigten Urlaubs zustimmt. In diesem Fall sind durch den Arbeitnehmer bereits getätigte Aufwendungen (auch für die Familie) sowie auch etwaige Mehrkosten für den gleichen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt zu ersetzen.

 

2.5 Kann ich auch ohne Genehmigung in den Urlaub fahren?

Nein, das wäre eine Vertragsverletzung!

2.6 Habe ich einen Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel?

Wenn ihr während eines Kalenderjahres den Arbeitgeber wechselt, wird der bereits genommene Urlaub einfach angerechnet.

2.7 Was passiert, wenn ich am Ende des Jahres noch Urlaubstage übrig habe?

Generell muss der Jahresurlaub innerhalb des laufenden Kalenderjahres genommen und natürlich auch gewährt werden. Ist dies aber aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht möglich, kann er ins nächste Jahr mitgenommen werden. Er muss allerdings bis Ende März genommen werden.

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

3. Krankheit im Urlaub

3.1 Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

Urlaub soll der Erholung dienen, das ist bei Krankheit natürlich nicht möglich. Die Krankheitstage werden also nicht als Urlaubstage gezählt und dementsprechend wieder gut geschrieben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber umgehend informiert wird, ihr am ersten Tag der Krankheit zum Arzt geht und ein ärztliches Attest vorlegt, aus dem sich die Arbeitsunfähigkeit ergibt.

Weitere Fragen zum Urlaubrecht

Kann ich mir Urlaub auch auszahlen lassen?

Das ist gesetzlich nicht möglich. Der Urlaub soll eurer Entspannung dienen, diese ist nicht mit Geld zu bezahlen. 🙂

Steht mir Urlausgeld zu?

Nein, das ist eine freiwillige Leistung.

 


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