Sommer, Sonne, Strand und Meer, süßes Nichtstun, viel Zeit für die Familie und reichlich spannende Unternehmungen: Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres, keine Frage! Umso schlimmer, wenn ausgerechnet in diesen kostbaren Tagen etwas passiert, das zum Abbruch der Ferienreise führt. Eine Reiseabbruchversicherung fängt zumindest den finanziellen Schaden auf. Wir sagen euch, was die Versicherung leistet, was sie kostet und für wen sie sich lohnen kann.
Die lange geplante Ferienreise ist endlich gebucht! Nach ausgiebigem Reisekataloge wälzen, stundenlanger Internetrecherche und ein wenig Schmökern in diversen Reiseführern steht das Reiseziel fest, Anreise und Hotel oder Ferienhaus sind gebucht, überdies vielleicht schon ein paar Ausflüge vor Ort. Zeit also für viel Vorfreude auf die schönste Zeit des Jahres! Doch…
Unverhofft kommt oft – Warum es sinnvoll ist, eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen
Weil nicht nur im Alltag, sondern auch vor und auf Reisen manchmal Unvorhergesehenes passiert, kann die eine oder andere Versicherung rund um die Reise durchaus sinnvoll sein. Für viele ein Begriff: die Reiserücktrittversicherung – eine Police, die unter anderem bei Unfall, Tod oder Krankheit der Versicherten für die Stornogebühren einer Reise, die nicht angetreten werden kann, aufkommt. Der Abschluss dieser Versicherung erfolgt im Regelfall direkt bei Buchung der Reise oder wenige Tage danach.
Doch auch während der Reise kann es zu ungeplanten Zwischenfällen kommen, die im schlimmsten Fall zum Abbruch der Reise führen. Hier greift die Reiseabbruchversicherung und erstattet – je nach Vertrag – den Restwert des Urlaubs sowie ggf. anfallende Mehrkosten für die Rückreise. Abschließen könnt ihr diese Versicherung entweder in Kombination mit einer Reiserücktrittversicherung oder als alleinige Leistung – letztere Variante meist sogar bis unmittelbar vor Reiseantritt.
Welche Abbruchgründe sind versichert?
Eine Woche traumhafter Urlaub ist vorbei, eine weitere steht noch bevor. Plötzlich fängt sich der 2-jährige Sohn einen ungewöhnlichen Virus ein. An Urlaub und Erholung ist nicht mehr zu denken. In diesem Fall greift die Reiseabbruchversicherung. Sie erstattet die Kosten für die zweite Urlaubswoche sowie eventuelle Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise.
Die Police greift außerdem bei einem schweren Unfall oder einem Todesfall in der Familie. Ebenso wenn das Ferienhaus, das Wohnmobil, das Hausboot etc. durch Hochwasser, Sturm oder ein ähnliches Elementarereignis stark beschädigt wurde. Zudem tritt die Versicherung für einen plötzlichen Reiseabbruch aufgrund eines Arbeitsplatzverlustes ein, sofern dieser vor der Reise noch nicht abzusehen war. Soweit die gängigen Gründe. Das Kleingedruckte, mögliche Ergänzungen und Ausnahmen variieren – wie so oft – von Versicherung zu Versicherung.
Was kostet die Police?
Je nach Gesamtpreis der Reise ändern sich auch die Kosten für die Reiseabbruchversicherung. Wer eine teure Reise versichern will, zahlt folglich eine höhere Prämie. In der Regel liegen die Kosten der Reiseabbruchversicherung zwischen 2 und 5 Prozent des Reisepreises, wer einen Selbstbehalt vereinbart, zahlt weniger.
Soll ich oder soll ich nicht – Das solltet ihr beim Abschluss einer Reiseabbruchsversicherung bedenken!
Wie bei jeder anderen Versicherung gibt es ebenso bei der Reiseabbruchversicherung keine Pauschalempfehlung, ob ein Abschluss sinnvoll ist. Ein ganz pragmatischer Tipp: Je teurer die Reise ist umso ärgerlicher ist ein Reiseabbruch ohne Restkostenerstattung. Da kann eine Versicherung durchaus beruhigen und sinnvoll sein. Und auch was mögliche Abbruchgründe betrifft, hat ja jeder schon seine Erfahrungen in vorherigen Urlauben gemacht.
Ist ein Familienmitglied besonders krankheitsanfällig? Sind Unternehmungen mit erhöhtem Verletzungsrisiko (Klettern, Tauchen etc.) geplant? Kriselt es vielleicht beim eigenen Arbeitgeber? Vertraut euren Erfahrungswerten und hört auf euer Bauchgefühl – und entscheidet dann: Reiseabbruchversicherung, ja oder nein?
Was tun im Schadensfall?
Die Reiseabbruchversicherung ist abgeschlossen, der Schadensfall ist – leider – eingetreten. Jetzt heißt es: trotz allen Trubels einen kühlen Kopf bewahren. Setzt euch sofort mit eurem Versicherer in Verbindung und meldet den Vorfall, denn oft haben die Versicherer eine sehr kurz getaktete Schadensmeldefrist.
Am besten lasst euch noch am Urlaubsort schriftlich – per E-Mail oder Fax – bestätigen, welche Dokumente ihr einreichen müsst. Dann könnt ihr euch vor Ort bereits um die relevanten Unterlagen wie eine schriftliche Diagnose des Hotelarztes etc. kümmern und bekommt zu Hause den Schaden problemlos erstattet.
Und trotz aller Absicherung gilt der Grundsatz: Die beste Versicherung ist immer noch diejenige, die man am Ende gar nicht braucht!
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