Top Themen
Startseite / Allgemein / Die wichtigsten Zollvorschriften bei Flugreisen

Die wichtigsten Zollvorschriften bei Flugreisen

Fast jeder bringt Andenken aus dem Urlaub mit. Ein T-Shirt, eine Tasche oder ein paar Muscheln, die man am Strand gesammelt hat. Zurück im Alltag erinnern Souvenirs an die schöne Ferienzeit oder erfreuen die Daheimgebliebenen. Das müsst ihr beachten, damit ihr eure Mitbringsel gut durch den Zoll bringt:

Ein farbenprächtiger Teppich aus Tunesien? Elektronische Geräte aus den USA? Wer im Urlaub einkauft, sollte sich vor der Rückreise informieren, ob man die erstandenen Dinge ohne weiteres mit nach Deutschland nehmen darf. In der Regel ist das kein Problem, solange die Mitbringsel für euch selber oder ein Geschenk sind. Und einen bestimmten Wert nicht übersteigen.

Nicht erlaubt ist es, Waren in einem anderen Land zu kaufen, die zu gewerblichen Zwecken bestimmt sind. Wenn ihr euch nicht sicher seid, fragt beim Verkäufer nach, ob ihr mit dem guten Stück einreisen dürft. Oder wendet euch an die Reiseleitung. In jedem Fall hilfreich ist es auch, die Quittungen aufzubewahren. Das kann Erklärungen ersparen. Und wer ganz sicher gehen will, lädt sich die Smartphone App „Zoll und Reise“ auf sein Handy. Hier kann man sehen, ob man mit seinen Souvenirs durch den Flughafen-Zoll kommt.

Was darf ich von einer Flugreise mitbringen?

Alkoholische Getränke
Wer aus einem EU- Land einreist, darf folgende Mengen mitbringen: 10 Liter Spirituosen, 10 Liter Alkopops, 20 Liter von sogenannten „Zwischenerzeugnissen“ wie Sherry oder Portwein, 60 Liter Schaumwein, 110 Liter Bier. Einreise aus einem Nicht- EU- Land: 1 Liter Spirituosen oder 2 Liter alkoholische Getränke (unter 22 Prozent Alkohol) oder 4 Liter Wein oder 16 Liter Bier.

Weinregal mit verstaubten Weinflaschen

Tabakwaren
Bei Einreise aus einem EU- Land: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren,1 Kilogramm Tabak. Bei Einreise aus einem Nicht- EU- Land: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak. Alternativ könnt ihr auch eine anteilige Zusammenstellung der verschiedenen Tabakwaren einführen. Sowohl für die Einfuhr von Tabak als auch von Alkohol gilt: Der Einreisende muss mindestens 17 Jahre alt sein!

Arzneimittel
Die Menge der eingeführten Arzneimittel muss dem persönlichen Bedarf entsprechen. Man geht von einer Bedarfsmenge für drei Monate aus. Achtung: Einige Präparate, die in anderen Ländern nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen, können in Deutschland als solche gelten.

Bargeld
Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr müssen angemeldet werden. Als Barmittel zählen dabei Bargeld und Wertpapiere, wie z.B. Aktien oder Sparbriefe. Summen geringer als 10.000 Euro sind frei und dürfen ohne schriftliche Anmeldung bei der zuständigen Zollstelle mitgeführt werden.

Auch interessant: 

►►► Die beliebtesten und besten Urlaubsmitbringsel

►►► Das passiert bei der Gepäckermittlung am Flughafen

►►► Die größten Flugmythen und spannende Fakten

Lebende Tiere
Vor dem Hotel herumstreunende Hunde und Katzen erweichen die Herzen vieler Urlauber. Zu gerne würde man sie einfach mitnehmen und ihnen ein schönes Zuhause bieten. Das geht prinzipiell. Aber nicht einfach mal so. Zum Schutz vor Krankheiten gibt es Tiergesundheitsbestimmungen. Die Tiere müssen unter anderem mit einem Mikrochip oder durch eine Tätowierung gekennzeichnet sein. Außerdem müssen sie nachweislich gegen Tollwut geimpft sein. Wer plant ein Tier aus dem Urlaubsland mitzunehmen, sollte sich vorher beim Tierarzt oder dem Veterinäramt nach den Bedingungen erkundigen.

Hund und Katze mitten im Urlaub

Artenschutz
Eine schicke Kette aus Korallen oder Muscheln, ein Gürtel aus Schlangenleder oder Schnitzereien aus Elfenbein – exotische Souvenirs sind bei Urlaubern beliebt. Doch danach suchen die Zollbeamten besonders gründlich. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen umfasst zurzeit rund 5.600 Tier- und fast 30.000 Pflanzenarten, die geschützt werden müssen. Nehmt keine Souvenirs aus dem Urlaub mit, die mit Tier- oder Pflanzenprodukten gefertigt wurden. Dann seid ihr auf der sicheren Seite.

Lebensmittel
Tee, Honig, Gewürze – das sind beliebte, kostengünstige Mitbringsel. Und es ist auch kein Problem, diese Dinge mit nach Deutschland zu nehmen. Nicht erlaubt sind Lebensmittel, die tierische Erzeugnisse beinhalten. Wobei Schokolade und andere Süßigkeiten die mit Milch erzeugt wurden, erlaubt sind. Auch die Mitnahme von Fisch ist in Ordnung, solange eine Menge von 20 Kilogramm nicht überschritten wird.

Kleidung, Kosmetik und andere Waren
Grundsätzlich gilt: Waren bis zu einem Wert von 430 Euro dürfen mit dem Flugzeug nach Deutschland mitgenommen werden. Jugendliche unter 15 Jahren dürfen Waren im Wert bis 175 Euro von einer Flugreise mitbringen.

Was passiert, wenn die Freimenge überschritten wird?
Wenn der Warenwert 700 Euro nicht überschreitet, bezahlt man eine Pauschale. Diese beträgt 17,5 Prozent des Warenwertes. Das gilt allerdings nur, wenn ihr die Waren in eurem persönlichen Gepäck habt und sie für euch selbst oder als Geschenk gedacht sind. Habt ihr Dinge im Gepäck, die teurer als 700 Euro waren, dann müsst ihr Einfuhrabgaben bezahlen.

Stand: Feb. 2020

Über Urlaubsguru

Nach oben scrollen