Ist die Entscheidung für das Urlaubsziel gefallen – wird gebucht. Ein paar Tage vor Abreise werden Checklisten geschrieben, alles notwendige aus den Schränken oder dem Keller hervorgeholt und gepackt. Dann kann es eigentlich losgehen. Aber Halt: Wie war das, was braucht man für die Einreise noch gleich – Ausweis oder Reisepass? Eine kurze Übersicht zu den europäischen Einreisebestimmungen.
Allgemeine Informationen zu den Einreisebestimmungen
Das Schengen-Abkommen
Das „Schengen-Abkommen“ von 1985 bedeutete grünes Licht für die Reisefreiheit in Europa. Doch auch wenn es an den Grenzen normalerweise keine Passkontrollen mehr gibt, muss man auf Reisen immer einen Pass mit sich führen – vor allem, wenn man fliegt.
Folgende Länder wenden die Bestimmungen vollständig an:
Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Italien, Österreich, Griechenland, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Schweiz und Liechtenstein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Ausreise ins europäische Ausland grundsätzlich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass – gegebenenfalls reicht ein vorübergehender Personalausweis oder Reisepass. Für Kinder bis 16 Jahren gibt es den Kinderreisepass, für Jugendliche ab 16 Jahren einen Reisepass oder Personalausweis.
Der biometrische Reisepass (auch e-Reisepass oder ePass genannt)
Die EU beschloss am 28. Februar 2005 die Einführung elektronischer Reisepässe. Diese sollen ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit bieten und als Plastikkarten auch praktischer sein. Die elektronischen Reisepässe beinhalten – wie bisher auf Papier – die üblichen personenbezogenen Daten sowie ein Lichtbild des Passbesitzers. Das ist neu: Informationen und Gesichtsbild werden nun zusätzlich auf einem Chip gespeichert. Seit 1. November 2007 müssen außerdem zwei Fingerabdrücke auf diesem Chip gespeichert werden – vom linken und vom rechten Zeigefinger.
Der elektronische Reisepass ist zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren ist er nur sechs Jahre gültig. Der ePass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden.
Beantragt wird ein Pass bei der für den Wohnort zuständigen Passbehörde.
Kinder und Jugendliche: Besondere Regelungen
Kindereinträge in den Reisepässen der Eltern sind seit dem 1. November 2007 nicht mehr möglich. „Alte“ Einträge werden seit dem 26.6.2012 nicht mehr akzeptiert.
Der altbekannte Kinderausweis wird seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt. Seitdem gibt es den Kinderreisepass mit Lichtbild. Noch gültige „alte“ Kinderausweise werden in den meisten europäischen Ländern noch akzeptiert. Für Minderjährige gelten häufig spezielle Regelungen.
Informiert euch vor einer Reise immer über die konkreten Einreiseformalitäten des betreffenden Landes! Aktuelle Informationen findet ihr beim Auswärtigem Amt
Bestimmungen für einzelne europäische Reiseländer
Nordeuropa Dänemark Finnland Schweden |
Westeuropa Belgien Frankreich Großbritannien Niederlande |
Mitteleuropa Polen Österreich Ungarn Slowakei Tschechische Republik |
Südeuropa Portugal Spanien Italien Malta |
Südosteuropa Kroatien Bulgarien Rumänien Zypern Griechenland |
Einreise nach Italien
Die Einreise nach Italien ist möglich mit:
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Reisepass
- Vorläufiger Reisepass (muss gültig sein)
- Kinderreisepass
Nach Italien darf man sogar mit einem ungültigen Reisepass oder Personalausweis einreisen – beide dürfen allerdings höchstens ein Jahr abgelaufen sein! Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Kindereinträge in den Reisepässen der Eltern sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt einen eigenen Ausweis. Auf der sicheren Seite seid ihr mit einem aktuell gültigen ePass oder Kinderreisepass.
Die Ausreisebestimmungen der Fluggesellschaften weichen teilweise von den gesetzlichen Regelungen ab. Wer unsicher ist, ist gut beraten, sich direkt bei der Airline nach den Bestimmungen zu erkundigen.
Einreise nach Spanien
Die Einreise nach Spanien ist möglich mit:
- Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
- Vorläufiger Personalausweis (muss gültig sein)
- Kinderreisepass
Reisepass oder Personalausweis dürfen höchstens ein Jahr abgelaufen sein – auch dann ist die Einreise noch möglich. Der vorläufige Personalausweis hingegen, muss gültig sein!
Aber Achtung: Die Ausreise über den Luftweg ist aufgrund der Luftsicherheitsbestimmungen nur mit einem gültigen Dokument möglich – wer also fliegt, muss gültige Ausweispapiere besitzen (ein höchstens ein Jahr abgelaufener Reisepass oder Personalausweis wird nicht akzeptiert).
Kindereinträge in den Reisepässen der Eltern sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt einen eigenen Ausweis.
Einreise nach Griechenland
Die Einreise nach Griechenland ist möglich mit:
- Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
- Vorläufiger Personalausweis (muss gültig sein)
- Kinderreisepass
Bis auf den vorläufigen Personalausweis dürfen die Dokumente zwar bis zu einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings kann es bei einigen Fluggesellschaften mit abgelaufenem Pass dennoch Schwierigkeiten geben! Hier gilt, besser auf Nummer sicher gehen und mit gültigen Dokumenten einreisen.
Ein vorläufiger Personalausweis muss gültig sein. Das Auswärtige Amt rät jedoch von der Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis ab, da es auch hier vereinzelt Schwierigkeiten gegeben hat.
Wenn der Personalausweis also seit mehr als einem Jahr abgelaufen ist und ihr nur einen vorläufigen Personalausweis besitzt, solltet ihr zusätzlich den Reisepass einpacken!
Kindereinträge in den Reisepässen der Eltern sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt einen eigenen Ausweis.
Hinweis:
Beachtet bei Reisen nach Griechenland auf dem Landweg die Einreisebestimmungen der Transitländer!
Einreise nach Zypern
Die Einreise nach Zypern ist möglich mit:
- Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
- Vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
Alle Pässe müssen gültig sein! Egal ob Reisepass, Kinderreisepass, Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis. Kindereinträge in den Reisepässen der Eltern sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt einen eigenen Ausweis.
Hinweis:
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich.
Einreise nach Frankreich
Die Einreise nach Frankreich ist möglich mit:
- Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
- Vorläufiger Personalausweis (muss gültig sein)
- Kinderreisepass
Alle Reisedokumente bis auf den vorübergehenden Personalausweis (muss gültig sein) dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Kindereinträge in den Reisepässen der Eltern sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt einen eigenen Ausweis.
Hinweis:
Die Einreise in die Überseedépartements Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Mayotte, Saint-Martin und Saint-Barthélemy und Neu-Kaledonien ist visumfrei und nur mit einem gültigen Reisepass oder mit einem gültigen Personalausweis möglich.
Einreise nach Portugal
Die Einreise nach Portugal ist möglich mit:
- Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
- Vorläufiger Personalausweis (muss gültig sein)
- Kinderreisepass
Ein vorläufiger Personalausweis muss gültig sein! Alle anderen Dokumente dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Auch Kinder und Jugendliche benötigen einen gültigen oder höchstens seit einem Jahr ungültigen Kinderreisepass bzw. Reisepass oder Personalausweis. Ein vorläufiger Personalausweis bei Jugendlichen muss gültig sein!
Der vorhandene Eintrag im Reisepass von Mutter oder Vater wird seit 26.6.12 nicht mehr akzeptiert. Der Kinderausweis nach altem Muster hingegen schon – sofern er nicht mehr als ein Jahr ungültig ist.
Hinweis:
Es gibt einzelne Fluggesellschaften, die von den staatlichen Regelungen abweichen (und womöglich nur gültige Ausweise akzeptieren). Bitte erkundigt euch vor Antritt der Reise sicherheitshalber noch einmal bei der Fluggesellschaft!
Einreise nach Kroatien
Die Einreise nach Kroatien ist möglich mit:
- Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
- Vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
Es gelten die üblichen Einreiseformalitäten für Europa, allerdings müssen sämtliche Ausweisdokumente für die gesamte Dauer der Reise gültig sein!
Der vorhandene Eintrag im Reisepass der Eltern wird seit 26.6.12 nicht mehr akzeptiert. Der Kinderausweis nach altem Muster hingegen schon. Das Dokument muss gültig sein.
Hinweise für Kinder:
Die kroatischen Bestimmungen gestatten zwar die Einreise mit Kinderausweis oder Kinderreisepass ohne Lichtbild, die Botschaft empfiehlt allerdings, nur Kinderausweise und Kinderreisepässe mit Lichtbild zu verwenden.
Minderjährige, die nicht in Begleitung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten bei sich tragen.
► Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen Kroatien
Einreise nach Bulgarien
Die Einreise nach Bulgarien ist möglich mit:
- Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
- Vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
Bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen ist eine Anmeldung erforderlich – bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort ist eine „Bescheinigung für EU-Bürger“ über das Aufenthaltsrecht einzuholen.
Einreise nach Ungarn
Die Einreise nach Ungarn ist möglich mit:
- Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
- Vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
Es gelten die üblichen Einreisebedingungen für Europa. Aber alle Pässe müssen gültig sein!
Der vorhandene Eintrag im Reisepass der Eltern wird seit 26.6.12 nicht mehr akzeptiert.
Einreise in die Tschechische Republik
Die Einreise in die Tschechische Republik ist möglich mit:
- Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
- Vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
Bei Reisen nach Tschechien sollten Sie unbedingt darauf achten, dass sämtliche Pässe noch bis Reiseende gültig sind! Das gilt für Erwachsene ebenso wie für Kinder und Jugendliche.
Hinweis für Kinder:
Der vorhandene Eintrag im Reisepass der Eltern wird seit 26.6.12 nicht mehr akzeptiert. Ein noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster wird akzeptiert (sofern er noch gültig ist).
Einreise in die Slowakei
Die Einreise in die Slowakei ist möglich mit:
- Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
- Vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass (mit Foto)
Alle Ausweise müssen gültig sein. Ein Kindereintrag im Reisepass der Eltern wird nicht mehr akzeptiert – europaweit seit dem 26.6.2012.
Hinweis:
Für EU-Staatsangehörige besteht ab 10 Tagen Aufenthalt in der Slowakei eine Meldepflicht bei den Polizeibehörden am Aufenthaltsort. Wenn ihr in einem Hotel untergebracht seid, erfolgt die Anmeldung automatisch durch dieses.
Einreise nach Polen
Die Einreise nach Polen ist möglich mit:
- Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
- Vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass (mit Foto)
Alle Dokumente müssen gültig sein. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26.6.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt einen eigenen Ausweis.
Einreise nach Belgien
Die Einreise nach Belgien ist möglich mit:
- Reisepass
- Vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis (muss gültig sein)
- Kinderreisepass
Wichtig für die Einreise mit Kinder ist, dass Kindereinträge im Reisepass der Eltern seit 2012 nicht mehr gültig ist. Auch Kinder benötigen einen eigenen Ausweis. Abgesehen vom vorläufigen Personalausweis, dürfen die restlichen Dokumente höchstens ein Jahr abgelaufen sein.
Einreise nach Dänemark
Die Einreise nach Dänemark ist möglich mit:
- Reisepass
- Vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
Besondere Regelungen gelten bei Weiterreise nach Grönland und auf die Färöer. Hier ist die Mitnahme eines Reisepasses nötig, da diese Teile der Dänischen Reichsgemeinschaft nicht Mitglied des Schengenraumes sind. Es müssen alle Einreisedokumente gültig sein.
Einreise nach Malta
Die Einreise nach Malta ist möglich mit:
- Reisepass
- Vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis (muss gültig sein)
- Kinderreisepass
Bei der Ein-Ausreise nach Malta dürfen die Ausweispapiere höchstens seit einem Jahr abgelaufen sein.
Es kann allerdings sein, dass bei Airlines andere Regelungen gelten. Am besten infomiert ihr euch vor der Reise bei der jeweiligen Airline.
Einreise nach Finnland
Die Einreise nach Finnland ist möglich mit:
- Reisepass
- Vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
Seit 2011 ist das Schengener Abkommen auch in Finnland in Kraft. Dennoch ist jeder Reisende verpflichtet einen gültigen Ausweis bei sich zu tragen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monate ist eine Registrierung bei der Polizei und der finnischen Meldebehörde notwendig. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/ des Sorgeberechtigten.
Einreise in die Niederlande
Die Einreise in die Niederlande ist möglich mit:
- Reisepass
- Vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis (muss gültig sein)
- Kinderreisepass
Für die Einreise in die Niederlande benötigen EU-Bürger kein Einreisevisum. Es reichen eins der aufgeführten Dokumente. Die dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Einreise nach Österreich
Die Einreise nach Österreich ist möglich mit:
- Reisepass
- Vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis (muss gültig sein)
- Kinderreisepass
Die Ausweisdokumente dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Alleinreisende unter 15 Jahren benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten.
Einreise nach Rumänien
Die Einreise nach Rumänien ist möglich mit:
- Reisepass
- Vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
Die Reisedokumente müssen am Ausreisetag noch gültig sein. Auch kann es sein, dass die Bestimmungen einzelner Airlines von den staatlichen Regelungen abweichen. Am besten informiert ihr euch zuvor bei eurer Airline, ob es bestimmte Bestimmungen gibt.
Einreise nach Schweden
Die Einreise nach Schweden ist möglich mit:
- Reisepass
- Vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
Die Reisedokumente müssen während der Reise noch gültig sein – abgelaufene Pässe werden nicht anerkannt.
Einreise nach Großbritannien
Die Einreise nach Großbritannien ist möglich mit:
- Reisepass
- Vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass( mit Foto)
Das jeweilige Reisedokument muss mindestens bis zum Ende der Reise gültig sein. Wichtig ist auch, dass das Ausweisdokument noch nie als verloren gemeldet wurden – auch wenn es danach wiedergefunden wurde. Bei der Einreise von Minderjährigen ist darauf zu achten, dass ein Nachweis zur Sorgeberechtigung bzw. eine Einverständniserklärung alles Sorgeberechtigten verlangt werden kann. Es wird empfohlen entsprechende Dokumente mitzunehmen.
Was tun bei Verlust des Ausweises?
– Hinweise und Tipps
Da Flugreisen (zurück) nach Deutschland nur mit einem Reisepass oder einem Personalausweis angetreten werden können, wird dringend empfohlen, den Reisepass oder Personalausweis im Urlaub sicher aufzubewahren (z.B. im Hotelsafe) oder amtlich beglaubigte Kopien der Reisedokumente im Hotelsafe zu hinterlegen.
Hintergrund:
Im Falle des Verlusts bzw. Diebstahls eines Passes muss man sich an die konsularische Vertretung im Urlaubsland wenden. Diese kann einen Passersatz nur dann unmittelbar erstellen, wenn eine amtlich beglaubigte Kopie oder ein zweiter Ausweis vorliegen – zusammen mit einer polizeilichen Anzeige über den Verlust bzw. Diebstahl. Wenn man weder einen zweiten Pass noch eine beglaubigte Kopie vorlegen kann, muss das Konsulat über die Gemeinde in Deutschland eine Identitätsprüfung durchführen. Wenn dies ausgerechnet auf ein Wochenende fällt, muss man notgedrungen bis zum Montag warten. Sollte dadurch ein Rückflug verloren gehen, kann kein Schadenersatzanspruch gegen die Auslandsvertretung oder gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden.
Angaben ohne Gewähr.
Aktuelle Infos gibt es auf der Seite des Auswärtigem Amtes.
[Stand: Januar 2019 ]